Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
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Erfüllung des Vertrages zwischen Österre · Erfüllung des Vertrages zwischen Österreich und Niederlande über den Binnenschiffsverkehr

§ 2 Erfüllung des Vertrages zwischen ÖsterreStrafbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Wer ohne Genehmigung gemäß § 1 Abs. 1 Kabotage betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7 267 Euro zu bestrafen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2002-01-01