§ 0 ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluor
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs
StF: BGBl. Nr. 433/1993
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Verweist auf
- ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluor Art. 2