§ 0 Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes a
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend eine Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinde Kammern im Liesingtal
StF: BGBl. Nr. 838/1994
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 27 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet:
Verweist auf
- Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes a Art. 4