Luftverkehrsabkommen (Kroatien) · Luftverkehrsabkommen (Kroatien)
§ 15 Luftverkehrsabkommen (Kroatien)Registrierung
Artikel 15
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.
Luftverkehrsabkommen (Kroatien) · Luftverkehrsabkommen (Kroatien)
Artikel 15
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.