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Österreichisches Forschungs- und Prüfzen · Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung

§ 6 Österreichisches Forschungs- und PrüfzenBestellung der ersten Organe

In KraftAmtlicher Text

(1) Die ersten Geschäftsführer sind vom Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung gemäß dem Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982 über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen der Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind, BGBl. Nr. 521/1982 , zu bestellen.

(2) Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst kann der Geschäftsführung eine Geschäftsordnung geben.