§ 115 SchFGÜbergangsbestimmung
7. Hauptstück Schlußbestimmungen
Die nach den bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellten Zulassungen gelten als Zulassungen im Sinne dieses Teiles.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2009-03-26
7. Hauptstück Schlußbestimmungen
Die nach den bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellten Zulassungen gelten als Zulassungen im Sinne dieses Teiles.