Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

SchFG · Schifffahrtsgesetz

§ 146 SchFGEinschränkungen des Berechtigungsumfanges

3. Hauptstück Sonstige Befähigungsausweise

In KraftAmtlicher Text

(1) Über Antrag der Person, die sich um einen Befähigungsausweis dieses Hauptstückes bewirbt, kann dessen Berechtigungsumfang eingeschränkt werden

1. auf bestimmte Fahrzeugarten,

2. auf eine bestimmte Fahrzeuglänge,

3. auf einzelne Gewässer oder Gewässerteile oder

4. auf Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen.

(2) Durch Verordnung sind die näheren Bestimmungen zur Einschränkung des Berechtigungsumfangs auf Grundlage des jeweiligen Befähigungsausweises zu regeln.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2022-01-17