§ 0 Liegenschaften, die von der Vermögensübe
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung auf die Post- und Telekom Austria AG ausgenommen sind
StF: BGBl. II Nr. 79/1997
Auf Grund des § 10 Abs. 1 Poststrukturgesetz, BGBl. Nr. 201/1996 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verordnet:
Verweist auf
- Liegenschaften, die von der Vermögensübe Art. 10