GGBV · Gefahrgutbeförderungsverordnung
§ 50 GGBVBezugnahme auf Richtlinien
6. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/61/EU zur erstmaligen Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 233 vom 03.09.2010 S. 27, in österreichisches Recht umgesetzt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2005-10-01