Luftverkehrsabkommen (Nepal) · Luftverkehrsabkommen (Nepal)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Nepal)
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND S. M. REGIERUNG VON NEPAL
StF: BGBl. III Nr. 125/1999
Die Österreichische Bundesregierung und S. M. Regierung von Nepal
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 21 des Abkommens wurden am 24. Februar bzw. 28. April 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 21 mit 1. Juni 1999 in Kraft.