Luftverkehrsabkommen (Nepal) · Luftverkehrsabkommen (Nepal)
§ 20 Luftverkehrsabkommen (Nepal)Registrierung
Artikel 20
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.
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Artikel 20
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.