§ 3 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Dip
Artikel 3
Dieses Abkommen befreit die Staatsangehörigen beider Vertragsstaaten nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und rechtlichen Bestimmungen des anderen Vertragsstaates betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Fremden einzuhalten.