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Übereinkommen über den Schutz von Kinder · Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

§ 42 Übereinkommen über den Schutz von KinderArtikel 42

KAPITEL VI – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN KAPITEL römisch sechs – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

In KraftAmtlicher Text

Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmäßigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung des Übereinkommens ein.