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Wiener Übereinkommen über die Errichtung · Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

§ 1 Wiener Übereinkommen über die Errichtung

Errichtung eines besonderen Verbands; Annahme einer internationalen Klassifikation

In KraftAmtlicher Text

Die Länder, auf die dieses Abkommen Anwendung findet, bilden einen besonderen Verband und nehmen eine gemeinsame Klassifikation für die Bildbestandteile von Marken (im folgenden als „Klassifikation der Bildbestandteile“ bezeichnet) an.