§ 14 Wiener Übereinkommen über die Errichtung
Geltungsdauer des Abkommens
Dieses Abkommen hat dieselbe Geltungsdauer wie die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
Geltungsdauer des Abkommens
Dieses Abkommen hat dieselbe Geltungsdauer wie die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.