ÖPNRV-G 1999 · Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999
§ 37 ÖPNRV-G 1999
Abschnitt VI Abschnitt römisch sechs Verkehrsanschlußabgabe
Die in den §§ 32 bis 36 geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.