Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Übereinkommen (Nr. 176) über den Arbeits · Übereinkommen (Nr. 176) über den Arbeitsschutz in Bergwerken

§ 4 Übereinkommen (Nr. 176) über den Arbeits

Artikel 4

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung des Übereinkommens sind durch die innerstaatliche Gesetzgebung vorzuschreiben.

(2) Diese innerstaatliche Gesetzgebung ist gegebenenfalls zu ergänzen durch:

a) technische Normen, Leitlinien oder Richtliniensammlungen; oder

b) andere der innerstaatlichen Praxis entsprechende Durchführungsmittel,

wie sie von der zuständigen Stelle bestimmt werden.