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Grenzabfertigung - Grenzübergang Gaißau/ · Grenzabfertigung - Grenzübergang Gaißau/Rheineck (Schweiz)

§ 0 Grenzabfertigung - Grenzübergang Gaißau/

In KraftAmtlicher Text

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Gaißau/Rheineck

StF: BGBl. III Nr. 133/2000

Gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 2. September 1963 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt 1 ) wird folgende Vereinbarung abgeschlossen:

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1 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 10/1965

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 mit 1. Juli 2000 in Kraft getreten.