Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsre · Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung
§ 2a Ersatz von Prüfungsgebieten der BerufsreVerweise auf Bundesgesetze
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.