Siebenter Nachtrag zum Arzneibuch · Siebenter Nachtrag zum Arzneibuch
§ 3 Siebenter Nachtrag zum Arzneibuch
Unbeschadet des § 2 werden im Österreichischen Arzneibuch zusätzlich die Monographien „Chlorjodhydroxychinolinum“ und „Oleum ad injectionem“ außer Kraft gesetzt.