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Wirkungsbereich der veterinärmedizinisch · Wirkungsbereich der veterinärmedizinischen Bundesanstalten

§ 3 Wirkungsbereich der veterinärmedizinisch

In KraftAmtlicher Text

Die Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen in Graz, Innsbruck und Linz sind zuständig für

1. morphologische, pathologisch-anatomische, pathologisch-histologische, histochemische, mikrobiologische, molekularbiologische, bakteriologische, virologische, parasitologische, serologische und physikalisch-chemische Untersuchungen ganzer Tierkörper, Tierkörperteile, Organe, Blutproben, Sekrete und Exkrete auf anzeigepflichtige Tierseuchen und auch auf alle übrigen Erkrankungen der Haus-, Wild- und Zootiere;

2. Untersuchungen im Rahmen des Fleischuntersuchungsgesetzes;

3. Eikultur, biologische Tests, Tierversuche, soweit es das Untersuchungsziel erfordert.