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Amtssitz des Internationalen Zentrums fü · Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD)

§ 2 Amtssitz des Internationalen Zentrums fü

Rechtspersönlichkeit

In KraftAmtlicher Text

Die Republik Österreich anerkennt die durch den Gründungsvertrag geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit des Zentrums sowie seine Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere seine Fähigkeit:

a) Verträge abzuschließen;

b) unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;

c) Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern und

d) andere Handlungen zu setzen, die für seine Zwecke und Aufgaben notwendig oder nützlich sind.