Internationales Kaffee-Übereinkommen 199 · Internationales Kaffee-Übereinkommen 1994 - Verlängerung
§ 0 Internationales Kaffee-Übereinkommen 199
Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nr. 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994
StF: BGBl. III Nr. 179/2000 (NR: GP XXI RV 95 AB 147 S. 30. BR: AB 6158 S. 666. )
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 565/1996
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages:
Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nr. 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994 wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages sowie der Resolution Nr. 384 in allen authentischen Sprachfassungen samt deren Übersetzungen ins Deutsche durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu erfolgen.