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Soziale Sicherheit (Ungarn) · Soziale Sicherheit (Ungarn)

§ 0 Soziale Sicherheit (Ungarn)

die Republik Ungarn,

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK UNGARN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. III Nr. 199/2000 (NR: GP XXI RV 88 AB 251 S. 32. BR: AB 6182 S. 667. )

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. Oktober 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 37 Abs. 2 mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.