Soziale Sicherheit (Ungarn) · Soziale Sicherheit (Ungarn)
§ 0 Soziale Sicherheit (Ungarn)
die Republik Ungarn,
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK UNGARN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 199/2000 (NR: GP XXI RV 88 AB 251 S. 32. BR: AB 6182 S. 667. )
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. Oktober 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 37 Abs. 2 mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.