Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungar · Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungarn)
§ 11 Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungar
Gewährung von Geldleistungen
Die zuständigen Träger haben Renten und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.