Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungar · Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungarn)
§ 14 Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungar
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.