Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungar · Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungarn)
§ 9 Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungar
Gewährung von Sachleistungen an Pensionisten
Für die Anwendung des Artikels 13 Absatz 1 zweiter Satz des Abkommens ist dem nach Artikel 14 des Abkommens in Betracht kommenden Träger zum Nachweis des Pensionsanspruches eine Bescheinigung des zuständigen Trägers vorzulegen.