Nuklearinformationsabkommen Österreich - · Nuklearinformationsabkommen Österreich - Schweiz
§ 8 Nuklearinformationsabkommen Österreich -
Strahlenfrühwarnsysteme
Die Vertragsparteien beabsichtigen, ein System zum Austausch der Daten ihrer Strahlenfrühwarnsysteme einzurichten.