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KIT · Koordinationskommission für Informationstechnik

§ 1 KITEinrichtung der Kommission

I. Allgemeine Bestimmungen römisch eins. Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird zur Vorbereitung und Vorberatung von Angelegenheiten der Informationstechnik (IT) und der ressortübergreifenden IT-Koordinationsaufgaben eine Koordinationskommission für Informationstechnik (im Folgenden Kommission genannt) eingesetzt, die gemäß Abschnitt IV nach Zweckmäßigkeit auf Dauer (ständige) oder für bestimmte Angelegenheiten (nichtständige) Ausschüsse einrichten kann.