KIT · Koordinationskommission für Informationstechnik
§ 6 KITBestellung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters
II. Mitgliedschaft zur Kommission römisch zwei. Mitgliedschaft zur Kommission
Der Vorsitzende der Kommission und sein Stellvertreter werden von der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf vier Jahre bestellt. Die Wiederbestellung ist zulässig.