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Bundesimmobiliengesetz · Bundesimmobiliengesetz

§ 9 BundesimmobiliengesetzAufgaben

3. Abschnitt Ausgliederung der Bundesgebäudeverwaltung Österreich – Errichtung der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH (IMB)

In KraftAmtlicher Text

Als primäre und überwiegende Aufgabe der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH hat die Errichtungserklärung die Erbringung von Hausverwaltungs- und Baubetreuungsleistungen für die Bundesimmobiliengesellschaft mbH zu marktkonformen Bedingungen vorzusehen. Daneben hat die Errichtungserklärung vorzusehen, dass die Gesellschaft derartige Leistungen in untergeordnetem Ausmaß auch für Dritte erbringen kann.