Euro-GenBeG · Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz
§ 4 Euro-GenBeGRechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander
Durch die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro in dem in § 2 zweiter Satz festgelegten Ausmaß erfahren die Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander keine Änderung.