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Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter de · Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des Nationalsozialistischen Regimes (Ukraine)

§ 1 Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter de

Definitionen

In KraftAmtlicher Text

Für die Zwecke dieses Abkommens

(1) bezeichnet der Begriff „Fonds” den durch österreichisches Bundesgesetz eingerichteten Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds).

(2) bezeichnet der Begriff „Stiftung” die von der Ukraine gegründete Nationale Stiftung “Verständigung und Aussöhnung”.