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Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter de · Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Tschechische R)

§ 2 Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter de

Gegenstand des Abkommens

In KraftAmtlicher Text

Die Österreichische Bundesregierung wird den Fonds veranlassen, in einem Höchstmaß von ÖS 501 Millionen über den Rat einmalige finanzielle Beiträge an natürliche Personen zu leisten, die vom nationalsozialistischen Regime auf das Gebiet der heutigen Republik Österreich deportiert und zur Sklaven- oder Zwangsarbeit verpflichtet wurden, im Zeitpunkt ihrer Deportation tschechoslowakische Staatsbürger waren, heute tschechische Staatsbürger sind und am 15. Februar 2000 ihren ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatten.