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Fahrgast-Registrierungsverordnung · Fahrgast-Registrierungsverordnung

§ 2 Fahrgast-RegistrierungsverordnungDatenerhebung

In KraftAmtlicher Text

Vor Abfahrt eines Fahrzeuges gemäß § 1 sind folgende Daten der an Bord befindlichen Personen zu erheben:

1. Anzahl der Personen an Bord,

2. Vor- und Familienname,

3. Geschlecht,

4. Altersgruppe (Erwachsener, Kind oder Kleinkind), Alter oder Geburtsjahr,

5. auf Wunsch des Fahrgastes: im Notfall erforderliche besondere Betreuung oder Hilfe.