AuslEG 2001 · Auslandseinsatzgesetz 2001
§ 8 AuslEG 2001Abgabenfreiheit
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Abgaben befreit.
AuslEG 2001 · Auslandseinsatzgesetz 2001
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Abgaben befreit.