Soziale Sicherheit - Durchführung (Tsche · Soziale Sicherheit - Durchführung (Tschechische R)
§ 13 Soziale Sicherheit - Durchführung (Tsche
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.