AT · UMG
Umweltmanagementgesetz
Inhalt
- § 0
- I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt
- § 1 Ziele
- § 1a Begriffsbestimmungen
- II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt Zulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht über die Umweltgutachter
- § 2 Fachkunde von leitenden Umweltgutachtern und Umwelteinzelgutachtern
- § 3 Fachkunde von Teammitgliedern
- § 4 Beurteilung der Fachkunde von Umweltgutachtern
- § 5 Voraussetzungen der Zulassung als Umweltgutachter
- § 6 Gültigkeitserklärung
- § 7 Zulassungsstelle
- § 8 Verfahren
- § 9 Zulassungsverfahren
- § 10 Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter
- § 11 Pflichten des Umweltgutachters
- § 12 Voraussetzung für das Tätigwerden als Umweltgutachter
- § 13 Aufhebung und Einschränkung der Zulassung
- § 14 Umweltgutachterlisten
- III. Abschnitt römisch drei. Abschnitt Führung von Registern eingetragener Organisationen
- § 15 Zuständige Stelle
- § 16 Registrierung bzw. Verweigerung der Registrierung von Organisationen
- § 16a Streichung und Aussetzung der Registrierung von Organisationen
- § 16b Verfahren zur Registrierung, Verweigerung der Registrierung, Streichung und Aussetzung der Registrierung
- § 17 Überprüfung durch die zuständige Stelle im Wege des Umweltbundesamtes
- § 18 Veröffentlichung der Umwelterklärung und der Berichte von Organisationen, die andere mit EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden
- § 19 Besondere Verwaltungsabgaben
- § 20 Auskunftsrecht des Umweltgutachters
- IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Verwaltungsvereinfachungen für EMAS-Organisationen
- § 21 Anzeigeverfahren bei Änderungen von Anlagen
- § 21a Mündliche Verhandlung bei Änderungen von Anlagen
- § 22 Erlassung des konsolidierten Genehmigungsbescheides
- § 23 Absehen von Verwaltungsstrafen
- § 24 Entfall der Bestellpflicht für Beauftragte
- § 25 Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten
- § 26 Entfall von Meldepflichten
- § 27 Entfall der Eigenüberwachung
- V. Abschnitt römisch fünf. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 28 Bericht an den Nationalrat
- § 29 Strafbestimmungen
- § 30 Gleichbehandlung
- § 31 Übergangsbestimmungen
- § 32 Verweis auf andere Rechtsvorschriften
- § 33 Vollziehung