§ 0 Auflassung eines für den Durchzugsverkeh
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in Tirol
StF: BGBl. II Nr. 285/2001
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000 , wird verordnet:
Verweist auf
- Auflassung eines für den Durchzugsverkeh Art. 4