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Immissionsgrenzwerte und Immissionszielw · Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation

§ 2 Immissionsgrenzwerte und Immissionszielw

In KraftAmtlicher Text

Zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation werden folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt:

1. 20 µg Schwefeldioxid/m 3 für das Kalenderjahr und das Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März);

2. 30 µg Stickstoffoxide/m 3 für das Kalenderjahr.