Patientencharta (Bund – OÖ) · Patientencharta (Bund – OÖ)
§ 2 Patientencharta (Bund – OÖ)Artikel 2
Abschnitt 1 Grundsätzliches
Die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen sind besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren.