Apothekerkammer-Wahlordnung 2001 · Apothekerkammer-Wahlordnung 2001
§ 2 Apothekerkammer-Wahlordnung 2001Funktionsdauer
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer beträgt fünf Jahre, ausgehend vom 1. Juli 2012. Die Wahl der Organe ist alle fünf Jahre abzuhalten.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2011-01-01