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Sachbezugswerteverordnung · Sachbezugswerteverordnung

§ 6 SachbezugswerteverordnungSonstige Sachbezugswerte in der Land- und Forstwirtschaft

In KraftAmtlicher Text

Bezugszeitraum:

ab 1.1.2016 (Veranlagungsjahr 2016) vgl. § 8 Abs. 6

(1) 1. Holzdeputate (Brennholz), je Raummeter:

a) Hartholz (ungeschnitten)

21,80 Euro

b) Weichholz (ungeschnitten)

14,53 Euro

c) Sägeabfallholz und Astholz

10,90 Euro

Bei Übertragung von Holz am Stamm ist ein Abschlag von 10,90 Euro je Raummeter vorzunehmen.

2. Kartoffeln , je kg

0,21 Euro

3. Vollmilch , je Liter

0,65 Euro

4. Butter , je kg

5,23 Euro

5. Käse , je kg .

5,88 Euro

6. Eier , je Stück

0,13 Euro

7. Fleisch , je kg gemischte Qualität ohne Knochen

a) Rindfleisch

5,45 Euro

b) Schweinefleisch

3,99 Euro

c) Kalbfleisch

8,72 Euro

Schweinehälfte im Ganzen ………………………………………………………………1,81 Euro

8. Ferkel, lebend

54,50 Euro

9. Getreide , je 100 kg

a) Roggen

13,80 Euro

b) Weizen – Futtergerste

15,20 Euro

c) Mais

15,98 Euro

10. Mahlprodukte , je kg

a) Roggenmehl

0,36 Euro

b) Weizenmehl

0,43 Euro

c) Weizen- und Maisgrieß

0,43 Euro

11. Kohle und Koks , je 100 kg

a) Steinkohle

22,67 Euro

b) Briketts

28,34 Euro

c) Hüttenkoks

23,98 Euro

Bei Bezug von mehr als 1 000 kg ist ein Abschlag von 15% vorzunehmen; bei Selbstabholung ist (zusätzlich) ein Abschlag von 20% vorzunehmen.

12. Strom

Unentgeltlich oder verbilligt abgegebener Strom ist mit dem jeweils günstigsten regionalen Tarif für private Haushalte zu bewerten.

13. Bereitstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

Unentgeltlich oder verbilligt bereitgestellte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sind mit dem Richtwert für die Maschinenselbstkosten des österreichischen Kuratoriums für Landtechnik und Landentwicklung zu bewerten.

(2) Sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Anschaffung oder Herstellung der im § 6 angeführten Wirtschaftsgüter höher als die festgesetzten Werte, sind die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Sachbezugswert anzusetzen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2015-09-02