Errichtung einer vierten Notarstelle in · Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Floridsdorf
§ 0 Errichtung einer vierten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Floridsdorf
StF: BGBl. II Nr. 455/2001
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer vierten Notarstelle in Art. 9