Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan) · Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan)REGISTRIERUNG
Artikel 18
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.