§ 0 Abkommen über die Förderung und den Schu
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 142/2002 (NR: GP XXI RV 747 AB 823 S. 81. BR: AB 6466 S. 681. )
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK MOLDAU, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Mai 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. August 2002 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.