§ 0 Aufwandsentschädigung der Mitglieder des
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung festgelegt wird
StF: BGBl. II Nr. 236/2002
Auf Grund des § 17 Abs. 8 des Bundesgesetzes zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz – FTFG), BGBl. Nr. 434/1982 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 48/2000 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Verweist auf
- Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Art. 17