Schaffung von Berufstiteln · Schaffung von Berufstiteln
§ 2 Schaffung von BerufstitelnArtikel II Artikel römisch zwei
Frauen, welchen der Berufstitel vor In-Kraft-Treten der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 493/1990 , in männlicher Form verliehen wurde, können diesen Titel in der weiblichen Form führen.