Orthopädieschuhmacher-Ausbildungsordnung · Orthopädieschuhmacher-Ausbildungsordnung
§ 3 Orthopädieschuhmacher-AusbildungsordnungBerufsbild
(1) Für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos.
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
4. Lehrjahr
1. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
2. Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten
3. Kenntnis der Pflege von Leder und Werkstoffen
–
–
–
4. –
Kenntnis der Arbeitstechniken mit Laminier- und Gießharz, mit Schäumen, Thermoplasten und Metallen
–
–
5. –
Verarbeiten von Laminier- und Gießharz, Schäumen, Thermoplasten und Metallen
Gießharze in Fom bringen
6. –
–
Erkennen der verschiedenen Shorhärten und deren Anwendung
7. Grundkenntnisse der Anatomie und Pathologie von Fuß und Bein
Kenntnis der Anatomie und Pathologie von Fuß und Bein
8. –
Kenntnis der Mechanik, Statik und Biomechanik des menschlichen Bewegungsapparates
9. Grundkenntnisse der medizinischen Fachausdrücke; Lesen ärztlicher Verordnungen
10. –
–
–
Grundkenntnisse der Positionsliste
11. –
Grundkenntnisse des Maßnehmens
Kenntnis des Maßnehmens
Maßnehmen am Modell
12. –
–
Mitwirken an der Kundenberatung
13. –
Grundkenntnisse verschiedener Gipstechniken
Kenntnis verschiedener Gipstechniken
Abgipsen am Modell
14. –
Kenntnis der Varus- und Valgusfehlstellungen bei orthopädischer Zurichtung am Konfektionsschuh
–
15. Reparieren von orthopädischen und Konfektionsschuhen und von orthopädisch zugerichteten Schuhen
Nachformen von thermoplastisch verformbaren Einbauteilen im Zuge der Reparatur
16. –
Sohlenranderhöhung medial oder lateral und Absatzkorrektur im Zuge der orthopädischen Zurichtung am Konfektionsschuh durchführen
17. –
–
–
Anbringen eines medialen oder lateralen Sohlenrandhebels
18. Anfertigen von Verkürzungsausgleichen am Absatz im Rahmen der orthopädischen Zurichtung am Konfektionsschuh
–
–
–
19. –
Rollen- und Absatzbau, Anfertigen von Verkürzungsausgleichen, stoßdämpfende Maßnahmen am Absatz – im Rahmen der orthopädischen Zurichtung am Konfektionsschuh – durchführen
Demontieren der Originalsohle und Anbringen des Verkürzungsausgleiches oder Rolle zwischen Oberteil und Laufsohle
20. –
–
Kenntnis der Arbeitstechnik über das Anbringen der gedeckten Schmetterlingsrolle
Anbringen der gedeckten Schmetterlingsrolle im Rahmen der orthopädischen Zurichtung am Konfektionsschuh
21. –
Sohlen- und Absatzverbreiterung im Rahmen der orthopädischen Zurichtung am Konfektionsschuh durchführen
–
22. –
–
–
Anfertigen von Sohlenversteifungen im Rahmen der Zurichtung am Konfektionsschuh
23. –
–
Zurichtungen am Schaft (wie Verengungen, Erhöhungen) durchführen
Zurichtungen am Schaft (wie Versteifungen, Druckentlastungen und Polsterungen) durchführen
24. –
–
–
Zurichtungen im Schuh (wie Einlagenbau, Fersenhohllegung) durchführen
25. –
Ausschneiden von Bodenteilen
26. –
–
Kenntnis der Auswahl des zu verarbeitenden Materials
Mitwirken bei der Auswahl des zu verarbeitenden Materials
27. –
Kenntnis der Schnittarten, des Musterzeichnens, der Leistenkopie und des Ausschneidens der Muster
28. –
Kenntnis des Zuschneidens der Oberteile
Zuschneiden der Oberteile
29. Schärfen der Bodenteile
–
30. –
–
Schärfen, Buggen
–
31. –
–
Zusammenstellen von Oberteilen
32. –
Steppen
33. Zwicken der Schäfte
Zwicken über Schaftleisten und Deformationen
34. Verbinden des Oberteiles mit der Brandsohle: geklebt, genagelt oder genäht
35. Ausballen
Einarbeiten von Gelenksversteifungen
–
36. –
–
Einarbeiten von Sohlenversteifungen
37. Schleifen
Beschleifen nach orthopädischen Gesichtspunkten
38. –
Ausputzen und Finishen
39. –
Fräsen
–
40. Aufrauhen
–
–
–
41. Kleben
Auswahl des richtigen Klebers bei verschiedenen Materialien
42. Kenntnis der Längen- und Weitenmaße
–
–
–
43. –
Längen und Weiten in Anpassung an die Fußform anwenden
–
44. Anfertigen von Drähten und Ausführen einfacher Handnäharbeiten
–
–
–
45. –
–
Grundkenntnisse der Trittspur
Kenntnis der Trittspur, Abnehmen und Lesen der Trittspur
46. –
–
–
Lesen und Erkennen von Fehlformen und Belastungsschäden
47. –
–
Gießen und Schäumen von Kunststoffleisten
48. –
–
Kenntnis des Einlagen-, Bettungs- und Stützungsbaues nach biomechanischen und statischen Gesichtspunkten
49. –
–
–
Kenntnis von Fehlern bei Stand und Gehproben und deren Korrekturmöglichkeiten
50. –
–
Kenntnis des Anfertigens von Modelleinlagen
51. –
–
Treiben von Metallen und Formen von Kunststoffen (zB Einlagen)
52. –
–
–
Grundkenntnisse der antistatischen Einbauten und Sicherheitsschuhe
53. –
–
Kenntnis über die Anfertigung von Innenschuhen
54. Kenntnis der technischen Daten über den Arbeitsablauf und der Arbeitsergebnisse
Erfassen der technischen Daten über den Arbeitsablauf und der Arbeitsergebnisse
55. –
Grundkenntnisse der EDV
Kenntnis der EDV
56. Kenntnis der einschlägigen lateinischen Fachausdrücke
57. Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke
58. Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich, Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
59. Kenntnis und Berücksichtigung der einschlägigen Schutzvorschriften und -normen und der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit und Hygiene
60. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
61. Kenntnis der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist (unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben (auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.