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AWG 2002 · Abfallwirtschaftsgesetz 2002

§ 56 AWG 2002Betreiben vor Rechtskraft, Einhaltung von Auflagen

6. Abschnitt Behandlungsanlagen

In KraftAmtlicher Text

(1) Behandlungsanlagen dürfen schon vor Rechtskraft des Genehmigungsbescheides gemäß den §§ 37, 44 oder 52 errichtet, betrieben oder geändert werden, wenn nur der Antragsteller gegen den Bescheid Beschwerde erhoben hat und die Auflagen dieses Bescheides eingehalten werden.

(2) Die Behörde kann mit Bescheid zulassen, dass einzelne Auflagen erst ab einem dem Zeitaufwand der dafür erforderlichen Maßnahmen entsprechend festzulegenden Zeitpunkt einzuhalten sind, wenn dagegen keine Bedenken vom Standpunkt der bei der Genehmigung wahrzunehmenden Interessen bestehen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2017-06-20